Auch bei einer einverständlichen Scheidung treten oft Fragen auf,
für die man einen anwaltlichen Rat benötigt.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich telefonisch oder per Email mit mir in
Verbindung zu setzen. Ich werde Sie dann beraten.
Hierfür fällt eine einmalige Gebühr von 60 € zzgl. 19% MwSt, also 71,40 € an.
Diese Gebühr wird Ihnen angerechnet, sofern Sie den Auftrag für die
Scheidung erteilen.
Gerne kann ich mich auch telefonisch oder per Email bei Ihnen melden.
Falls ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen soll kreuzen Sie bitte Folgendes an.
Die Felder mit einer roten Markierung ( ) müssen ausgefüllt sein.
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Ich wünsche Kontaktaufnahme nur per Email
Ich wünsche Kontaktaufnahme nur per Telefon
Sie können mich sowohl per Email als auch per Telefon erreichen
eMail Adresse
Telefonnummer
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Wer stellt den Scheidungsantrag?
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Ehefrau
Ehemann
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Daten der Ehefrau
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Name der Ehefrau
Anschrift der Ehefrau
Staatsangehörigkeit der Ehefrau
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Daten des Ehemannes
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Name des Ehemannes
Anschrift des Ehemannes
Staatsangehörigkeit des Ehemannes
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Angaben zur Ehe
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Datum der Heirat:
Ort der Heirat:
Getrennt lebend seit:
Die Eheleute müssen vor der Stellung des Scheidungsantrags fast 1 Jahr getrennt leben.
Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung genügt. Die Eheleute dürfen hierbei jedoch nicht mehr
gemeinsam gewirtschaftet haben.
Letzte gemeinsame Anschrift beider Eheleute:
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Angaben zur Ehewohnung
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Die Ehefrau ist ausgezogen
Der Ehemann ist ausgezogen
Ehefrau und Ehemann leben getrennt in der gemeinsamen Wohnung
Ehefrau und Ehemann haben die Wohnung aufgegeben
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Wurde bezüglich der Ehewohnung bereits eine Vereinbarung getroffen?
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Wir haben noch keine Vereinbarung getroffen
Die Wohnung wurde aufgelöst
Die Ehefrau bleibt in der Wohnung
Der Ehemann bleibt in der Wohnung
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Wurde bezüglich des Hausrats bereits eine Vereinbarung getroffen?
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Wir haben noch keine Regelung getroffen
Der Hausrat ist bereits geteilt
Der Hausrat ist noch nicht geteilt, aber die
Teilung ist einvernehmich geregelt
Falls Sie in diesem Fall Beratung wünschen, bitte ich Sie, sich mit mir in Verbindung zu setzen.
Hierdurch fallen jedoch weitere Kosten an. Eine Regelung bezüglich des Hausrats durch beide
Ehepartner ohne Anwalt ist demnach sinnvoll.
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Zustimmung zur Scheidung
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Der andere Ehepartner wird der Scheidung voraussichtlich zustimmen
Der andere Ehepartner wird der Scheidung voraussichtlich nicht zustimmen
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Nettoeinkommen der Eheleute Dies benötige ich zur Berechnung des Gegenstandswerts
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Nettoeinkommen des Ehemannes (€):
Nettoeinkommen der Ehefrau (€):
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Gemeinsame Kinder
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Es gibt keine gemeinsamen Kinder
Es sind gemeinsame Kinder vorhanden
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Im Fall gemeinsamer Kinder: Namen und Geburtsdaten der Kinder.
pro Kind also einen Eintrag wie z.B: "Hans, 1.2.2001"
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Im Fall gemeinsamer Kinder: Bei wem leben die Kinder?
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Bei der Ehefrau
Beim Ehemann
Wir haben eine andere Regelung getroffen
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Falls Sie eine andere Regelung getroffen haben, welche?
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Im Fall gemeinsamer Kinder: Wer soll das Sorgerecht erhalten?
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Das Sorgerecht soll bei beiden Eheleuten bleiben
Das Sorgerecht soll die Ehefrau erhalten
Das Sorgerecht soll der Ehemann erhalten
Falls Sie die Übertragung des Sorgerechts auf sich persönlich wünschen, bitte ich Sie, sich
persönlich mit mir in Verbindung zu setzen.
Falls die Beratung nur außergerichtlich erfolgt, fallen hierzu Gebühren an.
Wenn das Sorgerecht im Scheidungsverfahren geregelt werden soll, ehöhen sich die Gebühren.
Bitte fragen Sie vor der Beratung hiernach.
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Zusätzlich wichtige Dokumente
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Es gibt einen notariellen Vertrag über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Dies müssen wir dem Gericht ggf. mitteilen und den Vertrag müssen wir vorlegen.
In diesem Fall wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt.
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Es gibt einen notariellen Ehevertrag
In diesem Fall benötige ich die Vertragsurkunde.
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Es gibt eine notarielle
Scheidungsfolgenvereinbarung
In diesem Fall benötige ich die Vertragsurkunde.
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Absenden und dann?
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Bitte lesen Sie alle Einträge noch einmal durch!
Wenn Sie auf den Knopf "Absenden" drücken,
werden die von Ihnen gemachten Angaben von mir gespeichert.
Sämtliche Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Falls innerhalb von drei Monaten keine Mandatierung erfolgt, werden die Daten wieder gelöscht.
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