Zeitersparnis: Ihre Anwesenheit ist nur beim eigentlichen Gerichtstermin erforderlich. Wenn das zuständige Gericht weit entfernt ist, ewa weil ein Ehepartner mit den Kindern weggezogen ist, können wir Ihre Anhörung vor dem Gericht an Ihrem Wohnsitz beantragen.
Geldersparnis: Sie sparen Fahrtkosten zur Anwaltskanzlei und evtl zum auswärtigen Gericht. Bei einverständlicher Scheidung werden wir bei Gericht Reduzierung des Gegenstandswerts anregen, damit die Gerichts- und Anwaltskosten möglichst gering sind. In einem Kostenbeispiel ist aufgelistet, welche Kosten auf Sie zu kommen.